Allgemeine Mietbedingungen
1. Der Standardtarif beinhaltet: IGIC, unbegrenzte Kilometer, Stornierung der Reservierung bis 48 Stunden vorher, einen zweiten Fahrer und Versicherung mit einer Selbstbeteiligung von 800 €.
2. Bei Abholung des Fahrzeugs wird die Vorlage einer Kreditkarte auf den Namen des Mietvertragsinhabers verlangt, und die Selbstbeteiligung von 800 € wird bis zur Rückgabe des Fahrzeugs im Falle der Basisversicherung einbehalten. Darüber hinaus muss der Kunde einen gültigen Führerschein vorlegen, der seit mindestens 2 Jahren besteht, und mindestens 25 Jahre alt sein, um das gemietete Fahrzeug fahren zu dürfen; sowie ein Personalausweis oder Reisepass. Wenn der Mieter diese Dokumente bei der Abholung des Fahrzeugs nicht vorlegen kann, kann Mas Rental Car den Vertrag ablehnen oder davon zurücktreten, auch wenn er bereits unterzeichnet wurde. In diesem Fall kann der Kunde keinen Vertragsbruch seitens des Unternehmens geltend machen.
3. Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag (24 Stunden), die Höchstdauer wird im Vertrag festgelegt, wobei der Abhol- und Rückgabeort konkretisiert wird. Die Miettage werden in 24-Stunden-Zeiträumen berechnet, wobei Mas Rental Car eine Kulanzfrist von 59 Minuten ab dem im Vertrag vorgesehenen Datum und der Uhrzeit der Fahrzeugabholung gewährt. Bei Nichteinhaltung dieser Frist wird der Tagessatz der gemieteten Kategorie zuzüglich eines Aufschlags von 10,95 € angewendet. Wenn der Kunde den Vertrag verlängern möchte, kann er dies mindestens 5 Stunden vor Ablauf in unseren Büros oder über unsere Reservierungshotline tun, wobei die Verfügbarkeit für die Verlängerung des Vertrags für dieses Fahrzeug berücksichtigt wird.
Management-Bedingungen
1. Während der Fahrt mit dem Fahrzeug begangene Verstöße liegen in der Verantwortung des Kunden; darüber hinaus fallen für die Bearbeitung von Verkehrsstrafen, Parkstrafen oder von einer öffentlichen Stelle erhaltenen Sanktionen Kosten in Höhe von 20 € an, die der vom Kunden angegebenen Kartennummer belastet werden.
2. Unsere Kraftstoffpolitik legt fest, dass das Fahrzeug mit der gleichen Kraftstoffmenge wie bei Übernahme zurückgegeben werden muss. Ist dies nicht der Fall, wird der aktuell gültige Tarif zuzüglich 5,95 € für Bearbeitungskosten berechnet. Ebenso erstattet das Unternehmen keinen Betrag für Kraftstoff, der die bei Übernahme erhaltene Menge übersteigt.
Allgemeine Versicherungs- und Schutzbedingungen
MAS RENTAL CAR bietet zwei Arten von Versicherungen an: Unsere Preise beinhalten eine Haftpflichtversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 800 €, die bis zum Vertragsende einbehalten wird. Die Basisversicherung deckt nur Schäden an Dritten ab.
Sie können unsere Premium Cover wählen, der Folgendes umfasst: Haftpflichtschutz für Personen- oder Sachschäden, Vollkaskoversicherung für Kollisionsschäden, Spiegel, Scheiben, Leuchten, Karosserie, Pannenhilfe (Tel: +34900101369) und Diebstahl des Fahrzeugs.
*Die Vollkaskoversicherung deckt keine Fahrlässigkeit des Fahrers ab, wie z. B. Reifenplatzer, Bordsteinschäden, Unterbodenbeschädigungen oder Schäden durch Missbrauch, die der Kunde bezahlen muss.
*Ersatzfahrzeug: +Rentalcar ist nicht verpflichtet, im Falle eines Unfalls oder einer Panne des ursprünglich gemieteten Fahrzeugs ein Ersatzfahrzeug zu stellen. Falls jedoch ein anderes Fahrzeug übergeben wird, kann +Rentalcar vom Kunden die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung verlangen, um die Risiken aus dem neuen Vertrag abzudecken.
In jedem Fall wird ein Betrag von 800 € auf der Karte blockiert, wenn der Kunde keine Kreditkarte vorlegt und nur eine Debitkarte hat.
2. Der Kunde autorisiert Mas Rental Car ausdrücklich, die gesamte Selbstbeteiligung einzubehalten, wenn das Fahrzeug nicht in demselben Zustand wie bei Übergabe zurückgegeben wird.
3. Jeder Unfall/Vorfall muss dem Unternehmen so schnell wie möglich über unsere verschiedenen Kommunikationswege gemeldet werden.
4. Es ist Pflicht des Kunden, das Fahrzeug unter Einhaltung der jeweils geltenden Verkehrsgesetze des Landes zu benutzen. Er ist direkt verantwortlich für jeglichen Schaden oder Nachteil, der durch das Fahrzeug oder Dritten verursacht wird, wenn dies nicht der Fall ist, und haftet voll für die verursachten Schäden. Die Versicherung übernimmt keine Haftung für Unfälle unter dem Einfluss von Alkohol und/oder Betäubungsmitteln.
5. Im Falle eines Diebstahls muss der Kunde sofort das Unternehmen und die Polizei kontaktieren. Ebenso übernehmen weder die Versicherung noch Mas Rental Car die Verantwortung für gestohlene, vergessene oder verlorene Gegenstände, die im Fahrzeug zurückgelassen wurden – auch nach Rückgabe des Fahrzeugs – Schäden oder Verlust von Kleidung, Wertsachen, Computerausrüstung, Mobilgeräten usw. und jeden Gegenstand oder jede Ware, die im Fahrzeug transportiert wird.
6. Unsere Versicherungen decken keine Kosten im Zusammenhang mit Unterbodenbeschädigungen, Kupplungsschäden, Motorschäden durch Missbrauch, Sonderreinigung, falschem Kraftstoff, Verlust oder Beschädigung von Schlüsseln, Schäden an Extras wie Kindersitzen, Schäden an Zubehör (Radios, Kofferraumablagen usw.), Polsterschäden, entladener Batterie due to lights left on, leerem Tank usw. Diese werden vollständig vom Kunden bezahlt. Im Falle einer Warnung im Zentraldisplay des Fahrzeugs (Wartung oder Panne) muss dies so schnell wie möglich dem MasRentalCar-Team mitgeteilt werden.
7. Unsere Fahrzeuge dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung des Unternehmens die Insel, auf der der Vertrag abgeschlossen wurde, nicht verlassen.
Stornierungsbedingungen
1. Es erfolgt keine Rückerstattung des gezahlten Betrags, wenn die Reservierung nicht mindestens 48 Stunden vor der Anmietung storniert wurde.
2. Wenn der Kunde eine Verspätung von mehr als einer halben Stunde hat, muss er dies unter der Telefonnummer +34 630 106 460 mitteilen. Wenn er die Abholzeit ändern möchte, muss er dies so bald wie möglich mitteilen, wobei zu beachten ist, dass seine Reservierung maximal 2 Stunden gültig ist, danach wird sie storniert.
Reinigungspolitik
1. Der Kunde muss das Fahrzeug ordnungsgemäß nutzen und in einem angemessen sauberen Innenzustand zurückgeben. Andernfalls wird ein Reinigungszuschlag von 30,95 € erhoben.
Weitere Bedingungen
1. Der Kunde muss das Fahrzeug in gutem Zustand erhalten; keine äußeren oder inneren Modifikationen sind erlaubt. Alle Zubehörteile müssen unverändert erhalten bleiben. Andernfalls trägt der Kunde alle Kosten, um das Fahrzeug in seinen Originalzustand zurückzuversetzen. Wenn das Fahrzeug ohne einen der Aufkleber zurückgegeben wird, werden 10 € für each one berechnet.
2. Das Rauchen im Fahrzeuginneren ist verboten, und bei Anzeichen von Rauchen im Fahrzeug (Geruch oder Tabakrückstände) wird eine Geldbuße von 100 € erhoben.
3. Schäden, die durch Fahrlässigkeit des Fahrers verursacht werden, wie Verlust von Schlüsseln oder Beschädigung derselben, Betankung mit falschem Kraftstoff, Unterbodenschäden usw., werden vollständig vom Kunden getragen, unabhängig von der Selbstbeteiligung und der Vollkaskodeckung des Fahrzeugs.
4. Nur der Kunde oder, im Falle von Geschäftskunden, der im Mietvertrag angegebene Fahrer darf das Fahrzeug führen. Die Regeln bezüglich Alter und Mindestbesitzdauer des Führerscheins gelten auch für zusätzliche Fahrer. Bei der Abholung des Fahrzeugs ist es absolut obligatorisch, den Originalführerschein und Personalausweis/Reisepass aller Fahrer vorzulegen, die im Vertrag stehen, und nur diese dürfen das Fahrzeug führen.
5. Das Fahrzeug darf nur auf öffentlichen, befestigten Straßen gefahren werden. Die Nutzung des Fahrzeugs ist nicht erlaubt: bei Sportwettbewerben, insbesondere Fahrveranstaltungen, die das Erreichen von Höchstgeschwindigkeiten oder related test races vorsehen; in für den öffentlichen Verkehr ungeeigneten Gebieten (Strände, Feldwege, unbefestigte Straßen, verbotene Zonen usw.); zum Transport von Personen zu gewerblichen Zwecken, zur Vermietung an Dritte, zur Begehung von Straftaten – auch wenn diese nur nach dem am Tatort geltenden Recht strafbar sind – zum Transport illegaler oder leicht entflammbarer, giftiger oder aus anderen Gründen gefährlicher Materialien.
6. Wenn das Büro bei der Rückgabe des Fahrzeugs geschlossen ist, sind Fotos vom Abstellort und dem Kilometerstand obligatorisch.
Die Verletzung oder Nichteinhaltung einer der in den Punkten 1., 2., 3., 4., 5. und 6. genannten Regeln berechtigt Mas Rental Car, den Mietvertrag aus wichtigem Grund ohne vorherige Ankündigung zu kündigen oder davon zurückzutreten. In diesem Fall werden mögliche Entschädigungsansprüche des Kunden nicht akzeptiert, und jeglicher Schaden am Fahrzeug ist nicht durch unsere Versicherung gedeckt.
Datenschutzrichtlinie
MASRENTALCAR (YACASQUINTO S.L), sich voll und ganz der Nutzung und Behandlung personenbezogener Daten bewusst und kraft der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen (Europäische Verordnung 2016/679 Datenschutz-Grundverordnung), hat in seiner Organisation ein System zur Wahrung der Sicherheit, Integrität und Vertraulichkeit von als personenbezogen geltenden Daten implementiert. Abschließend behält sich das Unternehmen das Recht vor, jede Reservierungsanfrage abzulehnen.




