Mietbedingungen

Vertragsbedingungen:

Allgemeine Mietbedingungen:

1. Der angewandte Tarif beinhaltet: IGIC, unbegrenzte Kilometer, Stornierung der Reservierung bis zu 48 Stunden vor Mietbeginn, einen zweiten Fahrer, und Versicherung mit einer Selbstbeteiligung von 300 € oder Premium Cover.
2. Bei der Fahrzeugabholung ist die Vorlage einer Kreditkarte im Namen des Mietvertragsinhabers und/oder die Selbstbeteiligung von 300 € bei der Basisversicherung erforderlich; zusätzlich muss der Kunde einen gültigen Führerschein mit einer Mindestgültigkeit von 2 Jahren vorlegen und mindestens 25 Jahre alt sein, um das gemietete Fahrzeug fahren zu dürfen, sowie einen Personalausweis oder Reisepass. Wenn der Mieter diese Dokumente bei der Abholung des Fahrzeugs nicht vorlegen kann, kann Mas Rental Car den Vertragsabschluss verweigern oder vom Vertrag zurücktreten, auch wenn dieser bereits unterzeichnet wurde. In diesem Fall kann der Kunde keine Vertragsverletzung durch das Unternehmen geltend machen.
3. Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag (24 Stunden) und die maximale Mietdauer wird im Vertrag festgelegt, wobei der Ort der Rückgabe und Abholung konkretisiert wird. Miettage werden in 24-Stunden-Zeiträumen berechnet, wobei Mas Rental Car eine Kulanzzeit von 59 Minuten ab dem im Vertrag festgelegten Abholzeitpunkt gewährt. Wird dieser Zeitraum überschritten, gilt der Tagespreis der gemieteten Kategorie zuzüglich eines Zuschlags von 10,95 €. Möchte der Kunde den Vertrag verlängern, muss dies mindestens 5 Stunden vor Ablauf des Mietvertrags in unseren Büros oder telefonisch erfolgen, vorbehaltlich der Verfügbarkeit des Fahrzeugs.

Verwaltungsbedingungen:

1. Verkehrsverstöße, die während der Fahrt mit dem Fahrzeug begangen werden, liegen in der Verantwortung des Vertragsinhabers; zudem kostet die Bearbeitung von Verkehrs- oder Parkverstößen oder Bußgeldern, die von einer öffentlichen Behörde erlassen werden, 15 €, die der Kreditkarte des Kunden belastet werden.
2. Unsere Kraftstoffrichtlinie besagt, dass das Fahrzeug mit der gleichen Menge an Kraftstoff zurückgegeben werden muss, mit der es empfangen wurde; ist diese geringer, wird die aktuelle geltende Gebühr berechnet, einschließlich 5,95 € Bearbeitungsgebühr. Das Unternehmen erstattet auch keinen Betrag für eine über die empfangene Menge hinausgehende Kraftstoffmenge.

Allgemeine Versicherungs- und Schutzbedingungen:

1. MAS RENTAL CAR bietet zwei Arten von Versicherungen an:
Unsere Preise beinhalten die Haftpflichtversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 300 €, eine Basisversicherung, die Schäden an Dritten abdeckt.
Premium Cover: Haftpflichtschutz für Personen- und Sachschäden an Dritten, vollständige Kaskoversicherung für Schäden durch Kollisionen, Kratzer, Beulen und Diebstahl des Fahrzeugs. Sie deckt auch Reifen-, Rad-, Spiegel-, Glas-, Scheinwerfer-, Karosserieschäden, Pannenhilfe, Abschleppen und Fahrzeugersatz ab.
2. Der Kunde ermächtigt Mas Rental Car ausdrücklich, die gesamte oder einen Teil der Selbstbeteiligung einzubehalten, wenn das Fahrzeug nicht in dem Zustand zurückgegeben wird, in dem es übergeben wurde.
3. Jeder Unfall/Vorfall muss dem Unternehmen so schnell wie möglich über unsere verschiedenen Kommunikationskanäle gemeldet werden.
4. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug unter Beachtung der zu diesem Zeitpunkt geltenden Straßenverkehrsordnung zu benutzen und haftet direkt für alle Schäden oder Verluste, die durch das Fahrzeug oder an Dritten verursacht werden, falls dies nicht der Fall ist, und trägt die volle Verantwortung für die verursachten Schäden. Die Versicherung übernimmt keine Verantwortung für Unfälle unter Alkoholeinfluss und/oder unter dem Einfluss von Drogen.
5. Im Falle eines Diebstahls muss der Kunde das Unternehmen und die Polizei sofort kontaktieren. Weder die Versicherung noch Mas Rental Car übernehmen die Verantwortung für gestohlene, vergessene oder verlorene Gegenstände, die im Fahrzeug zurückgelassen wurden, einschließlich Schäden oder Verluste an Kleidung, Wertsachen, Computerausrüstung, mobilen Geräten usw., oder an Gegenständen oder Waren, die im Fahrzeug transportiert werden, selbst nach Rückgabe des Fahrzeugs.
6. Unsere Versicherungen decken keine Kosten im Zusammenhang mit Schäden an der Unterseite des Fahrzeugs, Kupplungsschäden, Motorschäden durch Missbrauch, spezielle Reinigung, falsches Betanken, Verlust oder Schaden an Schlüsseln, Schäden an Extras wie Kindersitzen, Schäden an zusätzlicher Ausstattung (Radios, Kofferraumabdeckungen usw.), Schäden an Polstern, entladene Batterie durch eingeschaltete Lichter, Kraftstoffmangel usw. Diese Kosten gehen vollständig zu Lasten des Kunden. Jegliche Warnung auf dem zentralen Armaturenbrett des Fahrzeugs (Wartung oder Panne) muss so schnell wie möglich dem Team von Mas Rental Car gemeldet werden.
7. Unsere Fahrzeuge dürfen die Insel, auf der der Vertrag abgeschlossen wurde, ohne ausdrückliche Genehmigung des Unternehmens nicht verlassen.

Stornierungsbedingungen:

1. Es erfolgt keine Rückerstattung des gezahlten Betrags, wenn die Reservierung nicht mindestens 48 Stunden vor der Miete storniert wurde.
2. Wenn der Kunde sich um mehr als eine Stunde verspätet, muss er dies unter der Telefonnummer +34 630 106 460 mitteilen. Möchte er die Abholzeit ändern, muss dies so bald wie möglich erfolgen, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Reservierung für maximal 2 Stunden gültig bleibt und danach storniert wird.
Reinigungsrichtlinie:
1. Der Kunde muss das Fahrzeug angemessen nutzen und es in einem angemessen sauberen Innenzustand zurückgeben. Andernfalls wird eine Reinigungsgebühr von 30,95 € erhoben.

Weitere Bedingungen:

1. Der Kunde muss das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand halten, Änderungen am Äußeren oder Inneren des Fahrzeugs sind nicht erlaubt, und alle Zubehörteile müssen unverändert bleiben. Andernfalls trägt der Kunde alle Kosten für die Wiederherstellung des Originalzustands des Fahrzeugs. Wenn das Fahrzeug ohne eine seiner Aufkleber zurückgegeben wird, ist eine Gebühr von 10 € pro fehlendem Aufkleber zu zahlen.
2. Rauchen im Fahrzeug ist untersagt, und es wird eine Strafe von 100 € erhoben, wenn Hinweise auf das Rauchen (Geruch oder Tabakrückstände) festgestellt werden.
3. Schäden, die durch Fahrlässigkeit des Fahrers verursacht werden, wie verlorene Schlüssel, Schäden an Schlüsseln, falsches Betanken usw., werden vollständig vom Kunden getragen.
4. Nur der Kunde oder, im Fall von Geschäftskunden, der im Mietvertrag angegebene Fahrer darf das Fahrzeug führen. Die Vorschriften bezüglich des Alters und der Führerscheingültigkeit gelten auch für Zusatzfahrer. Zum Zeitpunkt der Fahrzeugabholung ist es obligatorisch, das Original des Führerscheins und des Personalausweises/Reisepasses für alle im Vertrag aufgeführten Fahrer vorzulegen, die die einzigen autorisierten Fahrer sind.
5. Das Fahrzeug darf nur auf öffentlichen und gepflasterten Straßen gefahren werden. Die Nutzung des Fahrzeugs ist in folgenden Fällen nicht gestattet: bei sportlichen Wettbewerben, insbesondere Fahrveranstaltungen, die auf die Erreichung von Höchstgeschwindigkeiten abzielen, oder bei Testläufen; in Bereichen, die für den öffentlichen Transport nicht geeignet sind (Strände, Feldwege, unbefestigte Straßen, verbotene Zonen usw.); für den Transport von Personen zu kommerziellen Zwecken, zur Weitervermietung an Dritte, zur Begehung von Straftaten, auch wenn diese nur nach geltendem Recht des Ortes geahndet werden, in dem sie begangen wurden, für den Transport von illegalen oder leicht entflammbaren Materialien, giftigen Substanzen oder aus einem anderen Grund gefährlichen Materialien.
6. Die Verletzung oder Nichteinhaltung einer der in den Punkten 1., 2., 3., 4. oder 5. genannten Vorschriften berechtigt Mas Rental Car, den Mietvertrag ohne vorherige Ankündigung aus schwerwiegenden und berechtigten Gründen zu kündigen oder zu widerrufen. In diesem Fall werden keine Schadensersatz-/Schadensersatzansprüche des Kunden akzeptiert, und jegliche Schäden am Fahrzeug werden nicht von unserer Versicherung abgedeckt.

Datenschutzrichtlinie:

1. MASRENTALCAR (YACASQUINTO S.L.), sich der Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten voll bewusst und in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen (Europäische Verordnung 2016/679 Allgemeine Datenschutzverordnung), hat innerhalb seiner Organisation ein System implementiert, um die Sicherheit, Integrität und Vertraulichkeit personenbezogener Daten zu wahren. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Reservierungsanfragen abzulehnen oder abzulehnen.

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