Mietbedingungen

Mietbedingungen des Vertrages

Allgemeine Mietbedingungen:

1. Der angewandte Tarif umfasst: IGIC, unbegrenzte Kilometer, Stornierung der Reservierung bis 48 Stunden vor Abholung, Zweitfahrer, Kindersitz und Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung.
2. Bei der Abholung des Fahrzeugs ist die Vorlage einer Kreditkarte auf den Namen des Mietvertraginhabers und/oder 250 € in bar inklusive einer Debitkarte erforderlich, falls keine Kreditkarte vorhanden ist. Außerdem muss der Kunde einen gültigen Führerschein mit einer Mindestgültigkeit von 2 Jahren und ein Mindestalter von 22 Jahren vorweisen, der ihn berechtigt, das gemietete Fahrzeug zu fahren, sowie einen Personalausweis oder Reisepass. Wenn der Mieter diese Dokumente bei der Abholung des Fahrzeugs nicht vorlegt, wird die Reservierung storniert und das Unternehmen ist nicht verpflichtet, den gezahlten Betrag zu erstatten.
3. Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag (24 Stunden) und die maximale Mietdauer wird im Vertrag festgelegt, wobei der Ort der Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs konkretisiert wird. Miettage werden in Zeiträumen von 24 Stunden berechnet, wobei Mas Rental Car eine Kulanzzeit von 59 Minuten ab dem im Vertrag festgelegten Datum und der Uhrzeit der Fahrzeugabholung gewährt. Bei Nichteinhaltung dieser Frist wird der Tagessatz der gemieteten Kategorie plus einem Zuschlag von 10,95 € berechnet. Wenn der Kunde das Fahrzeug außerhalb der Bürozeiten zurückgibt, bleibt der Kunde verantwortlich für das Fahrzeug bis zur Öffnung des Büros am nächsten Tag.

Verwaltungsbedingungen:

1. Verkehrsverstöße, die während der Fahrt mit dem Fahrzeug begangen werden, liegen in der Verantwortung des Mieters. Außerdem wird für die Bearbeitung von Verkehrs- und Parkverstößen oder Sanktionen, die von einer Behörde verhängt werden, eine Gebühr von 15 € erhoben, die der vom Kunden angegebenen Karte belastet wird.
2. Unsere Kraftstoffpolitik besagt, dass das Fahrzeug mit der gleichen Menge an Kraftstoff zurückgegeben werden muss, mit der es erhalten wurde. Andernfalls wird die aktuelle Tarifrate einschließlich einer Bearbeitungsgebühr von 5,95 € berechnet. Ebenso erstattet das Unternehmen kein Geld für eine Menge an Kraftstoff, die über die erhaltene Menge hinausgeht.

Allgemeine Versicherungs- und Schutzbedingungen:

1. MAS RENTAL CAR bietet eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 250 € an. Diese deckt Schäden am Fahrzeug und an seinen Insassen bei ordnungsgemäßer Nutzung.
2. Die Selbstbeteiligung wird ganz oder teilweise zur Zahlung jeglicher Summe verwendet, die der Kunde dem Unternehmen schuldet. Der Kunde ermächtigt Mas Rental Car ausdrücklich, das Zahlungsmittel zu belasten und die gesamte oder einen Teil der Kaution in Höhe der geschuldeten Beträge einzubehalten.
3. Jeder Unfall/Vorfall muss dem Unternehmen so schnell wie möglich gemeldet werden. Bei geringfügigen Schäden wie Kratzern oder kleinen Beulen unter 15 cm oder 2 cm Durchmesser ist die Selbstbeteiligungsgebühr ausgeschlossen.
4. Es ist die Pflicht des Kunden, das Fahrzeug unter Einhaltung der geltenden Verkehrsregeln zu benutzen und haftet direkt für Schäden oder Verluste, die durch das Fahrzeug oder Dritte verursacht werden, wenn dies nicht der Fall ist. Die Versicherung haftet nicht für Unfälle unter Einfluss von Alkohol und/oder Betäubungsmitteln.
5. Im Falle eines Diebstahls muss der Kunde sofort die Polizei und das Unternehmen kontaktieren. Weder die Versicherung noch Mas Rental Car haften für gestohlene, vergessene oder verlorene Gegenstände, die im Fahrzeug zurückgelassen wurden, auch nicht nach der Rückgabe des Fahrzeugs. Dies gilt für Schäden oder Verluste von Kleidung, Wertgegenständen, Computerausrüstung, mobilen Geräten usw. und für jegliche Gegenstände oder Waren, die im Fahrzeug transportiert werden.
6. Unsere Versicherung deckt keine Kosten für Schäden am Unterboden, Kupplungsschäden, Motorschäden durch unsachgemäße Nutzung, spezielle Reinigung, falsches Betanken, Verlust oder Beschädigung von Schlüsseln, Schäden an Extras wie Kindersitzen, Schäden an zusätzlicher Ausrüstung (Radios, Kofferraumabdeckungen usw.), Schäden an der Polsterung, entladene Batterie durch eingeschaltete Lichter, Kraftstoffmangel usw. Diese werden vollständig vom Kunden bezahlt. Bei Warnmeldungen im Zentraldisplay des Fahrzeugs muss das Unternehmen sofort benachrichtigt werden. Schäden durch Missachtung der Meldungen werden ebenfalls vom Kunden bezahlt.
7. Unsere Fahrzeuge dürfen die Insel, auf der der Vertrag abgeschlossen wurde, ohne ausdrückliche Genehmigung des Unternehmens nicht verlassen.

Stornierungsbedingungen:

1. Eine Erstattung des bezahlten Betrags erfolgt nicht, wenn die Reservierung nicht mindestens 48 Stunden vor dem Mietbeginn storniert wird.
2. Wenn der Kunde eine Verspätung von mehr als einer Stunde erleiden wird, muss er dies telefonisch unter +34 630 106 460 melden. Wenn er die Abholzeit ändern möchte, muss dies so schnell wie möglich mitgeteilt werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass seine Reservierung maximal 2 Stunden gültig ist, danach wird sie storniert.
Reinigungspolitik:
1. Der Kunde muss das Fahrzeug ordnungsgemäß nutzen und in einem angemessenen sauberen Zustand im Innenraum zurückgeben. Andernfalls wird eine Reinigungsgebühr von 30,95 € erhoben.

Weitere Bedingungen:

1. Der Kunde muss das Fahrzeug in gutem Zustand halten und darf keine äußeren oder inneren Änderungen am Fahrzeug vornehmen. Alle Zubehörteile müssen unverändert erhalten bleiben. Andernfalls trägt der Kunde alle Kosten, um das Fahrzeug in seinen Originalzustand zurückzuversetzen. Falls das Fahrzeug ohne eines der Aufkleber zurückgegeben wird, muss pro fehlendem Aufkleber eine Gebühr von 10 € bezahlt werden.
2. Das Rauchen im Fahrzeug ist verboten, und bei Anzeichen von Rauchen (Geruch oder Tabakrückstände) wird eine Strafe von 100 € erhoben.
3. Schäden durch Fahrlässigkeit des Fahrers wie Verlust von Schlüsseln, Beschädigung der Schlüssel, falsches Betanken usw. werden vollständig vom Kunden bezahlt.
4. Das Fahrzeug darf nur vom Kunden oder, im Falle von Geschäftskunden, vom im Mietvertrag angegebenen Fahrer gefahren werden. Für die hinzugefügten Fahrer gelten ebenfalls die Alters- und Führerscheinalteranforderungen. Bei der Abholung des Fahrzeugs ist es unbedingt erforderlich, das Original des Führerscheins und des Personalausweises/Reisepasses aller im Vertrag genannten Fahrer vorzulegen, und nur diese dürfen das Fahrzeug fahren.
5. Das Fahrzeug darf nur auf öffentlichen und befestigten Straßen gefahren werden. Die Nutzung des Fahrzeugs ist untersagt: bei Motorsportveranstaltungen, insbesondere bei Rennen, bei denen Höchstgeschwindigkeiten erreicht werden sollen, in nicht für den öffentlichen Verkehr geeigneten Bereichen (Strände, Feldwege, unbefestigte Straßen, verbotene Zonen usw.), für den Transport von Personen zu kommerziellen Zwecken, zur Vermietung an Dritte, zur Begehung von Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Straßenverkehrsgesetz sanktioniert werden.
6. Die Verletzung oder Nichterfüllung einer der in den Punkten 1., 2., 3., 4. oder 5. genannten Bedingungen berechtigt Mas Rental Car, den Mietvertrag aus wichtigem und gerechtfertigtem Grund ohne Vorankündigung zu kündigen oder vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden mögliche Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüche des Kunden nicht akzeptiert, und jegliche Schäden am Fahrzeug sind nicht durch unsere Versicherung gedeckt.

Datenschutzrichtlinie:

1. MAS RENTAL CAR (YACASQUINTO S.L), vollständig bewusst über die Nutzung und Behandlung personenbezogener Daten und gemäß der geltenden gesetzlichen Vorschriften (Europäische Verordnung 2016/679 Allgemeine Datenschutzverordnung), hat ein System implementiert, um die Sicherheit, Integrität und Vertraulichkeit der als personenbezogen betrachteten Daten zu wahren. Abschließend behält sich das Unternehmen das Recht vor, Reservierungsanfragen abzulehnen.

Durch die Unterzeichnung dieses Vertrages erkennen Sie an, dass Sie über die oben genannten Bedingungen informiert wurden und diese akzeptiert haben.

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